CHF3'600'000
8162 Steinmaur·vor 1 Tag
Schätzung auf dem Angebotspreis und dem normalen Käuferanteil. Befreiungen oder reduzierte Sätze sind nicht eingerechnet. ESTV-Regeln 2022-11
Zusätzliche Notariats- oder Grundbuchkosten können anfallen. Ohne Hypothek, Unterhalt und persönliche Einkommens- oder Vermögenssteuer. Vor einem Kauf verbindlich bestätigen lassen.
ARE-Güteklasse D — für die meisten Wege ist ein Auto nötig.
54% Siedlungsfläche im Umkreis von 500 m.
Vor allem Alleinstehende und Paare · rund 34 Personen im Quartier.
108 %
Tiefer als 52 % der Gemeinden im Kanton
ESTV · 2026
Zeiten beziehen sich auf den Fussweg.
Kaum erhöhte Radonwerte in der Umgebung.
Einige Gebäude
Von 3 Anbietern verfügbar.
Julian Lander
Büroräumlichkeiten grosses Lager und Einstellplätze
Die Gewerbeliegenschaft befindet sich in Steinmaur in einem gut erreichbaren Industriequartier, rund 14 km westlich des Flughafens Zürich. Die Anbindung ist hervorragend, auch für grosse LKWs, und der Bahnhof ist in nur 2 Gehminuten erreichbar. Steinmaur überzeugt zudem durch seine ruhige, ländliche Umgebung bei gleichzeitig guter Erreichbarkeit der Stadt Zürich.
Die Liegenschaft umfasst einen Baukörper mit zusätzlicher Wohnung im Dachgeschoss und ist in Stockwerkeigentum aufgeteilt. Insgesamt bestehen 6 Einheiten, wobei die Eigentümerschaft 286/1000 hält. Detaillierte Informationen werden nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Die Nutzflächen umfassen rund 927 m² Büroräumlichkeiten im 2. und 3. Obergeschoss, welche derzeit teilweise vermietet sind. Ergänzend stehen im Untergeschoss ca. 258 m² Lagerflächen mit Warenlift sowie direktem Zugang zur Garage zur Verfügung.
Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Ölheizung.
Die Liegenschaft befindet sich in der Gewerbezone 2. Altlasten sind keine bekannt. Allfällige Anmerkungen und Dienstbarkeiten sind im Grundbuch geregelt.
Der aktuelle Mietertrag beläuft sich auf CHF 85'140.- pro Jahr. Bei Vollvermietung ergibt sich ein attraktives Potenzial von rund CHF 219'000.- jährlich. Die Handänderungs- und Notariatskosten gehen gemäss kantonaler Usanz zu Lasten der Käuferschaft.