Mietkaution: höchstens 3 Monatsmieten — und es bleibt Ihr Geld
Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen und muss auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen. Das Geld bleibt Ihres, der Zins gehört Ihnen, und im Konkurs der Verwaltung ist es geschützt. Warum eine Kautionsversicherung Sie teuer zu stehen kommt — mit Rechner.
Gesetzliches Maximum · Mietkaution Wohnung
Mehr darf die Vermieterschaft nicht verlangen. Das Geld liegt auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen — es bleibt Ihres, samt Zins, und ist im Konkurs der Verwaltung geschützt.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Bei Wohnungen darf die Sicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen (OR Art. 257e). Massgebend ist der Nettomietzins ohne Nebenkosten. Verlangt die Vermieterschaft mehr, ist der übersteigende Teil unzulässig — Sie können ihn jederzeit zurückfordern. Bei Geschäftsräumen gibt es diese Obergrenze nicht.
Sperrkonto: warum es Ihr Geld schützt
Die Kaution gehört nicht der Verwaltung — sie gehört Ihnen, ist nur vorübergehend gesperrt. Deshalb schreibt das Gesetz ein Mietkautionskonto (Sperrkonto) bei einer Bank vor, das auf Ihren Namen lautet. Das hat drei konkrete Folgen:
- Der Zins auf dem Konto wird Ihnen gutgeschrieben — nicht der Vermieterschaft.
- Geht die Verwaltung in Konkurs, fällt Ihre Kaution nicht in die Konkursmasse. Sie ist getrennt von deren Vermögen.
- Ausbezahlt wird nur mit Ihrer Zustimmung (oder einem Gerichts-/Schlichtungsentscheid) — die Vermieterschaft kommt nicht allein an das Geld.
Bardepot oder Kautionsversicherung?
Statt das Geld zu hinterlegen, bieten Anbieter eine Kautionsversicherung an: Sie zahlen eine jährliche Prämie, der Versicherer garantiert der Vermieterschaft die Summe. Das klingt bequem, ist aber meist ein schlechtes Geschäft — denn die Prämien sind verloren, während ein Bardepot am Ende mit Zins zurückkommt.
Bardepot vs. Kautionsversicherung
am Ende zurück (+ Zins)
über 7 Jahre · nicht erstattet
Die Versicherung kostet Sie CHF 1’764 — Geld, das Sie nie zurücksehen.
Ab rund 20 Jahren übersteigen die Prämien sogar das Depot selbst.
Typische Prämien: rund 4–5 % des Depots pro Jahr (teils mit Mindestbetrag). Das Bardepot erhalten Sie am Ende mit Zins zurück; Prämien sind verloren. Im Schadenfall verlangt die Versicherung das Geld von Ihnen zurück — sie ist keine Haftpflicht.
Rückzahlung nach dem Auszug
Nach der Wohnungsübergabe wird das Sperrkonto freigegeben. Die Bank zahlt aus, wenn beide Seiten schriftlich zustimmen — oder wenn ein Gerichts- oder Schlichtungsentscheid vorliegt. Verweigert die Vermieterschaft grundlos die Freigabe, gibt es einen Schutzmechanismus:
Häufige Fragen
- Wie hoch darf die Mietkaution sein?
- Bei Wohnungen höchstens 3 Monatsmieten (Nettomietzins ohne Nebenkosten), OR Art. 257e. Ein höher verlangter Betrag ist unzulässig und kann zurückgefordert werden.
- Muss ich die Kaution bei der Schlüsselübergabe bezahlen?
- Nein. Sie müssen erst zahlen, wenn ein Sperrkonto auf Ihren Namen eröffnet ist. Bargeld oder eine Einzahlung auf das Konto der Verwaltung dürfen nicht verlangt werden.
- Wem gehört der Zins auf dem Kautionskonto?
- Ihnen. Das Sperrkonto lautet auf Ihren Namen, der Zins wird Ihnen gutgeschrieben, und im Konkurs der Vermieterschaft ist das Geld geschützt.
- Lohnt sich eine Kautionsversicherung?
- Meist nicht. Die Prämien sind verloren (ein Bardepot kommt mit Zins zurück), und im Schadenfall fordert der Versicherer das Geld von Ihnen zurück — es ist keine Haftpflicht. Der Mieterverband rät ab.
- Was, wenn die Verwaltung die Kaution nicht freigibt?
- Macht sie innert eines Jahres nach Mietende keinen Anspruch geltend (Betreibung/Klage/Schlichtung), zahlt die Bank Ihnen die Kaution auf Verlangen auch ohne deren Unterschrift zurück (OR Art. 257e).