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  • Wie hoch darf die Kaution sein?
  • Sperrkonto: warum es Ihr Geld schützt
  • Bardepot oder Kautionsversicherung?
  • Rückzahlung nach dem Auszug
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Mietrecht

Mietkaution: höchstens 3 Monatsmieten — und es bleibt Ihr Geld

Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen und muss auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen. Das Geld bleibt Ihres, der Zins gehört Ihnen, und im Konkurs der Verwaltung ist es geschützt. Warum eine Kautionsversicherung Sie teuer zu stehen kommt — mit Rechner.

Aktualisiert 16. Juni 2026·3 Min. Lesezeit

Gesetzliches Maximum · Mietkaution Wohnung

3 Monatsmietenauf ein Sperrkonto

Mehr darf die Vermieterschaft nicht verlangen. Das Geld liegt auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen — es bleibt Ihres, samt Zins, und ist im Konkurs der Verwaltung geschützt.

OR Art. 257e; Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kaution darf höchstens 3 Monatsmieten (netto) betragen (OR Art. 257e).
  • Sie muss auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen liegen — nicht auf dem Konto der Verwaltung. Solange keines eröffnet ist, müssen Sie nicht zahlen.
  • Das Geld bleibt Ihres: der Zins gehört Ihnen, und im Konkurs der Vermieterschaft ist es geschützt.
  • Nach dem Auszug wird das Konto nur mit Ihrer Unterschrift freigegeben — oder automatisch, wenn die Vermieterschaft innert eines Jahres keine rechtlichen Schritte einleitet.
  • Eine Kautionsversicherung spart kein Geld: die Prämien sind verloren und im Schadenfall holt sich der Versicherer das Geld von Ihnen zurück.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Bei Wohnungen darf die Sicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen (OR Art. 257e). Massgebend ist der Nettomietzins ohne Nebenkosten. Verlangt die Vermieterschaft mehr, ist der übersteigende Teil unzulässig — Sie können ihn jederzeit zurückfordern. Bei Geschäftsräumen gibt es diese Obergrenze nicht.

Sie müssen nicht in bar zahlen

Die Vermieterschaft kann kein Bargeld und keine Einzahlung auf ihr eigenes Konto verlangen. Solange kein Sperrkonto auf Ihren Namen eröffnet ist, sind Sie nicht verpflichtet, die Kaution zu zahlen — auch nicht beim Einzug.

Sperrkonto: warum es Ihr Geld schützt

Die Kaution gehört nicht der Verwaltung — sie gehört Ihnen, ist nur vorübergehend gesperrt. Deshalb schreibt das Gesetz ein Mietkautionskonto (Sperrkonto) bei einer Bank vor, das auf Ihren Namen lautet. Das hat drei konkrete Folgen:

  • Der Zins auf dem Konto wird Ihnen gutgeschrieben — nicht der Vermieterschaft.
  • Geht die Verwaltung in Konkurs, fällt Ihre Kaution nicht in die Konkursmasse. Sie ist getrennt von deren Vermögen.
  • Ausbezahlt wird nur mit Ihrer Zustimmung (oder einem Gerichts-/Schlichtungsentscheid) — die Vermieterschaft kommt nicht allein an das Geld.

Bardepot oder Kautionsversicherung?

Statt das Geld zu hinterlegen, bieten Anbieter eine Kautionsversicherung an: Sie zahlen eine jährliche Prämie, der Versicherer garantiert der Vermieterschaft die Summe. Das klingt bequem, ist aber meist ein schlechtes Geschäft — denn die Prämien sind verloren, während ein Bardepot am Ende mit Zins zurückkommt.

Bardepot vs. Kautionsversicherung

Bardepot (3 Monatsmieten)CHF 5’040

am Ende zurück (+ Zins)

KautionsversicherungCHF 1’764

über 7 Jahre · nicht erstattet

Die Versicherung kostet Sie CHF 1’764 — Geld, das Sie nie zurücksehen.

Ab rund 20 Jahren übersteigen die Prämien sogar das Depot selbst.

Typische Prämien: rund 4–5 % des Depots pro Jahr (teils mit Mindestbetrag). Das Bardepot erhalten Sie am Ende mit Zins zurück; Prämien sind verloren. Im Schadenfall verlangt die Versicherung das Geld von Ihnen zurück — sie ist keine Haftpflicht.

Der entscheidende Punkt

Die Kautionsversicherung ist keine Haftpflicht. Zahlt der Versicherer am Ende einen berechtigten Anspruch der Vermieterschaft, fordert er das Geld von Ihnen zurück. Sie tragen also dasselbe Risiko wie beim Bardepot — bezahlen aber zusätzlich jedes Jahr Prämie. Der Mieterverband rät davon ab.

Rückzahlung nach dem Auszug

Nach der Wohnungsübergabe wird das Sperrkonto freigegeben. Die Bank zahlt aus, wenn beide Seiten schriftlich zustimmen — oder wenn ein Gerichts- oder Schlichtungsentscheid vorliegt. Verweigert die Vermieterschaft grundlos die Freigabe, gibt es einen Schutzmechanismus:

Macht die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Mietende keinen rechtlichen Anspruch geltend (Betreibung, Klage oder Schlichtungsgesuch), muss die Bank Ihnen die Kaution auf Ihr Verlangen zurückzahlen — auch ohne Unterschrift der Vermieterschaft (OR Art. 257e Abs. 3).

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Bei Wohnungen höchstens 3 Monatsmieten (Nettomietzins ohne Nebenkosten), OR Art. 257e. Ein höher verlangter Betrag ist unzulässig und kann zurückgefordert werden.
Muss ich die Kaution bei der Schlüsselübergabe bezahlen?
Nein. Sie müssen erst zahlen, wenn ein Sperrkonto auf Ihren Namen eröffnet ist. Bargeld oder eine Einzahlung auf das Konto der Verwaltung dürfen nicht verlangt werden.
Wem gehört der Zins auf dem Kautionskonto?
Ihnen. Das Sperrkonto lautet auf Ihren Namen, der Zins wird Ihnen gutgeschrieben, und im Konkurs der Vermieterschaft ist das Geld geschützt.
Lohnt sich eine Kautionsversicherung?
Meist nicht. Die Prämien sind verloren (ein Bardepot kommt mit Zins zurück), und im Schadenfall fordert der Versicherer das Geld von Ihnen zurück — es ist keine Haftpflicht. Der Mieterverband rät ab.
Was, wenn die Verwaltung die Kaution nicht freigibt?
Macht sie innert eines Jahres nach Mietende keinen Anspruch geltend (Betreibung/Klage/Schlichtung), zahlt die Bank Ihnen die Kaution auf Verlangen auch ohne deren Unterschrift zurück (OR Art. 257e).

Quellen

  • Mieterverband – Mietzinsdepot / Kaution
  • OR Art. 257e – Sicherheiten durch den Mieter (Fedlex)

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