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Inhalt

  • Was der Referenzzinssatz ist
  • Warum die Senkung nicht von allein kommt
  • Wie viel können Sie verlangen?
  • Was die Vermieterschaft gegenrechnen darf
  • So fordern Sie die Senkung — Schritt für Schritt
  • Wo der Referenzzinssatz nicht gilt
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Mietrecht

Referenzzinssatz: Wann Sie Ihre Miete senken können

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist 2025 zweimal gefallen — auf 1,25 %. Viele Mieten sind aber noch auf höhere Stände gepolt. Wer richtig rechnet und fristgerecht fragt, holt sich mehrere Hundert Franken im Jahr zurück. So funktioniert es.

Aktualisiert 15. Juni 2026·5 Min. Lesezeit

Aktueller hypothekarischer Referenzzinssatz · Schweiz

1,25 %seit Sept. 2025

Vom Höchststand von 1,75 % (Dez. 2023) in zwei Schritten gefallen — wer seine Miete damals vereinbart hat, kann heute 5,66 % weniger zahlen.

Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Publikation vom 1. Juni 2026 (unverändert seit 2. September 2025).

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Referenzzinssatz liegt seit September 2025 bei 1,25 % — dem tiefsten Stand seit 2020.
  • Jede Senkung um 0,25 Prozentpunkte gibt Mietenden Anspruch auf 2,91 % weniger Nettomiete.
  • Wer seinen Mietzins zuletzt auf Basis von 1,75 % vereinbart hat, kann heute 5,66 % verlangen.
  • Die Senkung kommt nicht automatisch — Sie müssen sie schriftlich verlangen, am besten per Einschreiben.
  • Betroffen ist nur die Nettomiete. Heiz- und Nebenkosten bleiben unberührt.

Was der Referenzzinssatz ist

Seit September 2008 ist für Mietzinsanpassungen in laufenden Verträgen nicht der Leitzins der Nationalbank massgebend, sondern der hypothekarische Referenzzinssatz. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) berechnet ihn aus dem volumengewichteten Durchschnitt aller inländischen Hypotheken, die die Banken vierteljährlich der SNB melden, und rundet ihn auf das nächste Viertelprozent.

Weil in diesen Durchschnitt auch langjährige Festhypotheken einfliessen, bewegt sich der Referenzzinssatz träge — nach oben wie nach unten. Eine Zinswende der Nationalbank schlägt deshalb nur verzögert und abgeschwächt auf die Mieten durch. Der Satz gilt schweizweit einheitlich und wird viermal jährlich publiziert (jeweils am 1. März, Juni, September und Dezember).

Warum 1,25 % und nicht 1,0 %?

Dem aktuellen Referenzzinssatz liegt ein Durchschnittszinssatz von 1,31 % zugrunde (Stichtag 31. März 2026). Gerundet ergibt das 1,25 %. Erst wenn der Durchschnitt unter 1,125 % fällt, sinkt der Referenzzinssatz auf 1,0 % — die nächste Schwelle für eine schweizweite Senkungswelle.

Der hypothekarische Referenzzinssatz seit der Einführung 2008

1,01,52,02,53,03,52010201320162019202220253,50 %Tiefststand 1,25 %Erste Erhöhung 20231,25 %
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Entwicklung Referenzzinssatz, Stand 1. Juni 2026. Fahren Sie über die Punkte für Details.

Warum die Senkung nicht von allein kommt

In der Schweiz gibt es keine staatliche Mietzinskontrolle. Steigt der Referenzzinssatz, wird die Vermieterschaft von sich aus aktiv und kündigt eine Erhöhung an. Sinkt er, passiert das Gegenteil: Die Differenz bleibt bei der Vermieterschaft, bis die Mietenden sie ausdrücklich verlangen. Genau hier verschenken viele Haushalte Geld — der Anspruch besteht, wird aber nie geltend gemacht.

So entsteht Ihr Senkungsanspruch

Referenzzinssatz sinkt um 0,25 ProzentpunkteAuslöser
↓ergibt rechnerisch
Anspruch auf 2,91 % tiefere NettomieteAnspruch
↓Sie verlangen die Senkung
Schriftlicher Antrag an die VermieterschaftEinschreiben
↓Frist läuft
Vermieterschaft antwortet innert 30 Tagen
↓innert 30 Tagen
Keine Einigung? Schlichtungsbehörde anrufenkostenlos

Versäumen Sie die 30-Tage-Frist, beginnt das Verfahren von vorn — Sie müssen erneut bei der Vermieterschaft anfragen. Spätestens 60 Tage nach dem ersten Antrag muss die Schlichtungsbehörde angerufen sein.

Wie viel können Sie verlangen?

Pro Schritt von 0,25 Prozentpunkten verändert sich der Nettomietzins um rund 3 %: Bei einer Erhöhung sind es +3,0 %, bei einer Senkung −2,91 %. Die Asymmetrie ist kein Fehler — bei der Senkung wird vom bereits reduzierten Betrag gerechnet, deshalb fällt der Prozentsatz minim tiefer aus.

Massgebend ist der Referenzzinssatz, auf dem Ihre heutige Miete beruht. Dieser Stand steht oft im Mietvertrag; wurde die Miete seither wegen einer Zinsänderung angepasst und nicht angefochten, gilt der letzte angepasste Stand. Liegt dieser mehrere Schritte über den heutigen 1,25 %, kumulieren sich die Ansprüche:

Ihr Senkungsanspruch auf den heutigen Stand (1,25 %)

Miete beruht aufSenkungsanspruchbei CHF 1’680 netto/Mt.
1,50 %−2,91 %≈ CHF 49
1,75 %−5,66 %≈ CHF 95
2,00 %−8,26 %≈ CHF 139
2,25 %−10,71 %≈ CHF 180
2,50 %−13,04 %≈ CHF 219
2,75 %−15,25 %≈ CHF 256
3,00 %−17,36 %≈ CHF 292
Überwälzungssätze: HEV Schweiz / BWO; kumuliert, weil jeder Schritt auf dem bereits gesenkten Betrag rechnet. Frankenbeträge auf die mittlere Nettomiete von CHF 1’680 (Median aus 13’051 aktiven Mietinseraten auf Homematch, Juni 2026).

Was das im Jahr ausmacht

Die häufigste Ausgangslage sind Verträge auf Basis 1,75 % (Ende 2023 bis Anfang 2025). Bei der mittleren Nettomiete von CHF 1’680 sind das rund CHF 95 weniger pro Monat — über CHF 1’140 im Jahr, das Sie nur mit einem einzigen Schreiben einfordern müssen.

Mietzinssenkung berechnen

Auf Basis des aktuellen Referenzzinssatzes von 1,25 %.

Oder Datum der letzten Mietzinsanpassung — wir leiten den damaligen Referenzzinssatz ab.

Möglicher Senkungsanspruch

−CHF 95pro Monat

≈ CHF 1’141 im Jahr · Senkung 5,66%

Neue Nettomiete

CHF 1’585

Schätzung nach den offiziellen Überwälzungssätzen (BWO / HEV). Die Vermieterschaft darf Teuerung und Kostensteigerungen gegenrechnen, der effektive Betrag kann tiefer ausfallen. Nur Nettomiete, ohne Nebenkosten.

Was die Vermieterschaft gegenrechnen darf

Ein Senkungsanspruch heisst nicht, dass die Miete um den vollen Betrag sinkt. Die Vermieterschaft darf die Senkung mit anderen, anerkannten Kostenfaktoren verrechnen — muss dies aber begründen:

  • Teuerung: bis zu 40 % der Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise seit der letzten Mietzinsfestsetzung.
  • Allgemeine Kostensteigerungen: Unterhalt, Gebühren und Betriebskosten, pauschal oder belegt.
  • Orts- und Quartierüblichkeit: Liegt die Miete bereits am unteren Rand des Üblichen, kann eine Senkung darüber abgewehrt werden.

Trotzdem nachfragen

Selbst wenn ein Teil verrechnet wird, bleibt unter dem Strich oft eine echte Senkung. Und die Vermieterschaft muss jede Ablehnung oder Verrechnung schriftlich begründen — das gibt Ihnen eine prüfbare Grundlage, falls Sie an die Schlichtungsbehörde gelangen.

So fordern Sie die Senkung — Schritt für Schritt

  1. Stand prüfen: Auf welchem Referenzzinssatz beruht Ihre Miete? Der Mietvertrag oder die letzte Anpassungsmitteilung gibt Auskunft.
  2. Anspruch berechnen: Nutzen Sie einen offiziellen Mietzinsrechner (Mieterverband, HEV oder Gerichte Zürich), der auch Teuerung und Kostensteigerungen berücksichtigt.
  3. Schriftlich verlangen: Stellen Sie den Antrag auf Mietzinssenkung per Einschreiben an die Vermieterschaft.
  4. Frist abwarten: Die Vermieterschaft muss innert 30 Tagen reagieren — zustimmen, ablehnen oder verrechnen.
  5. Schlichtungsbehörde: Bei Ablehnung, Verrechnung oder Schweigen rufen Sie innert 30 Tagen die (kostenlose) Schlichtungsbehörde an — spätestens 60 Tage nach Ihrem ursprünglichen Antrag.

Wo der Referenzzinssatz nicht gilt

Der Referenzzinssatz regelt Anpassungen in den meisten laufenden Mietverhältnissen — aber nicht in allen. Ausgenommen sind:

  • Indexmieten: Die Miete folgt dem Landesindex der Konsumentenpreise; während der festen Laufzeit (mindestens fünf Jahre) sind andere Anpassungen grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Staffelmieten: Die Miete steigt zu vorab vereinbarten Terminen um festgelegte Beträge.
  • Luxuswohnungen und Einfamilienhäuser mit sechs oder mehr Zimmern (ohne Küche): Der Mietzins ist frei vereinbar.
  • Subventionierte Wohnungen: Es gilt die behördlich kontrollierte Kostenmiete, nicht der Referenzzinssatz.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?
Er liegt bei 1,25 %, gültig seit dem 2. September 2025 und am 1. Juni 2026 bestätigt. Die nächste Publikation des BWO erfolgt am 1. September 2026.
Bekomme ich die Mietzinssenkung automatisch?
Nein. In der Schweiz gibt es keine staatliche Mietzinskontrolle. Sie müssen die Senkung selbst und schriftlich verlangen, am besten per Einschreiben.
Wie viel weniger Miete bringt ein Schritt von 0,25 Prozentpunkten?
Eine Senkung um 0,25 Prozentpunkte ergibt einen Anspruch auf 2,91 % tiefere Nettomiete. Mehrere Schritte kumulieren: von 1,75 % auf 1,25 % sind es 5,66 %.
Gilt die Senkung auch für die Nebenkosten?
Nein. Der Referenzzinssatz wirkt nur auf die Nettomiete. Separat vereinbarte Heiz- und Nebenkosten sind davon nicht betroffen.
Was kann ich tun, wenn die Vermieterschaft ablehnt?
Sie können innert 30 Tagen die örtliche Schlichtungsbehörde anrufen — das Verfahren ist kostenlos. Spätestens 60 Tage nach Ihrem ursprünglichen Antrag muss das Gesuch dort eingereicht sein.
Woran erkenne ich, auf welchem Stand meine Miete beruht?
Der massgebende Referenzzinssatz ist oft im Mietvertrag ausgewiesen. Wurde die Miete seither wegen einer Zinsänderung angepasst und nicht angefochten, gilt dieser letzte Stand.

Quellen

  • BWO – Hypothekarischer Referenzzinssatz
  • BWO – Entwicklung Referenzzinssatz seit 2008
  • Art. 13 VMWG – Überwälzung (Fedlex)
  • Art. 269d & 270b OR (Fedlex)
  • HEV Schweiz – Überwälzungssätze
  • Mietzinsrechner – Mieterinnen- und Mieterverband

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