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Inhalt

  • Warum Radon beim Kauf oder Mieten wichtig ist
  • Der Schweizer Referenzwert und was er bedeutet
  • Wo ist das Risiko am höchsten?
  • Die einzige sichere Methode: messen
  • Was tun bei erhöhtem Radon?
  • Für Käufer: Radon im Kaufvertrag
  • Für Mietende: Rechte bei Radonbelastung
  • Radon und Neubau: Vorschriften ab dem Reissbrett
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Radon in Schweizer Wohnungen: Grenzwert, Risikozonen und was Käufer tun müssen

Radon ist das zweitgrösste Risiko für Lungenkrebs in der Schweiz – nach dem Rauchen. In rund 8 % der Gebäude wird der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten. Was das Gas ist, wo es am häufigsten vorkommt, und was Sie vor dem Kauf oder der Miete tun sollten.

Aktualisiert 17. Juni 2026·8 Min. Lesezeit

Referenzwert · Radon in Innenräumen · Schweiz

300 Bq/m³

~8 % der Schweizer Gebäude überschreiten diesen Wert

Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) Art. 155; Bundesamt für Umwelt (BAFU) Radonerhebung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radon ist ein unsichtbares, geruchloses Edelgas aus dem natürlichen Zerfall von Uran im Boden – und nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs in der Schweiz.
  • Der Schweizer Referenzwert für bestehende Gebäude liegt bei 300 Bq/m³ (StSV Art. 155, seit 2018). Rund 8 % der Gebäude überschreiten ihn.
  • Das Risiko hängt stark vom Standort ab: Der Jurabogen, Teile von Graubünden und bestimmte Mittelland-Pockets sind deutlich stärker belastet als Flusstäler und Seeufer.
  • Messen ist die einzige Möglichkeit zu wissen, wie hoch die Konzentration im konkreten Gebäude ist – kein Geologie-Karte ersetzt eine Messung.
  • Liegt der Wert über 300 Bq/m³, gibt es bewährte Sanierungsmassnahmen (Unterdruckanlage, Abdichtung, Lüftung) – typische Kosten CHF 2'000–5'000.

Radon (Rn-222) ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von Uran in Böden und Gesteinen entsteht. Es ist farb- und geruchlos – mit blossem Auge und Nase nicht wahrnehmbar. Aus dem Erdreich dringt es durch Risse und Fugen in Keller und Erdgeschosse ein und kann sich dort anreichern. Das Problem: Die Zerfallsprodukte von Radon setzen sich in der Lunge ab und können dort Zellen schädigen. In der Schweiz sterben jährlich rund 200–250 Personen an durch Radon mitverursachtem Lungenkrebs.

Warum Radon beim Kauf oder Mieten wichtig ist

Anders als Lärm oder Steuerfuss ist Radon unsichtbar und ortsgebunden: Das Risiko hängt primär von der Geologie unter dem Gebäude und der Bauweise ab – nicht von der Etage oder dem Grundriss. Ein topmodernes Haus in einer Hochrisikozone kann eine höhere Radonkonzentration haben als ein alter Altbau in einer Niedrigrisikozone, wenn beim Neubau nicht auf Abdichtung geachtet wurde. Wer ein Gebäude kauft oder langfristig mietet, sollte wissen, auf welchem Radon-Untergrund es steht.

Der Schweizer Referenzwert und was er bedeutet

Die Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) legt seit dem 1. Januar 2018 einen Referenzwert von 300 Bq/m³ für Innenräume bestehender Gebäude fest (Art. 155). Dieser Wert hat keinen Verbots-Charakter – er ist kein Grenzwert im strafrechtlichen Sinn, sondern ein Referenzpunkt für Handlungsbedarf: Liegt die gemessene Konzentration darüber, empfiehlt das BAFU, Massnahmen zu ergreifen.

Radon-Konzentration: Richtwerte und Bedeutung

KonzentrationBedeutungRechtsgrundlage
< 100 Bq/m³Niedriges Risiko; nationaler CH-Mittelwert ~70–80 Bq/m³WHO-Leitwert (Richtziel)
100–300 Bq/m³Erhöhtes Risiko; Optimierung sinnvoll (bessere Lüftung, Abdichtung)WHO guideline / EU-Empfehlung Neubau
> 300 Bq/m³Handlungsbedarf: Sanierung empfohlen; ca. 8 % der CH-GebäudeStSV Art. 155 Referenzwert CH (Bestand)
> 1'000 Bq/m³Erhebliche Belastung; dringende Sanierung empfohlenFrüherer CH-Grenzwert bis 2018
Referenzwerte: StSV Art. 155 (CH), WHO Radon Handbook 2009, EU-Richtlinie 2013/59/Euratom. Nationaler Mittelwert Schweiz: BAFU Radonerhebung.

Die Schweiz hat den Referenzwert 2018 stark gesenkt

Bis Ende 2017 lag der Schweizer Grenzwert noch bei 1'000 Bq/m³ – dem Dreifachen des heutigen Referenzwerts. Seit 1. Januar 2018 gilt 300 Bq/m³. Das bedeutet: Gebäude, die vor 2018 als "in Ordnung" galten, können heute über dem Referenzwert liegen. Ein neues Gutachten lohnt sich, wenn die letzte Messung mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Wo ist das Risiko am höchsten?

Radon entsteht überall, wo Uran im Untergrund vorkommt – aber die Konzentration variiert je nach Geologie, Porosität des Bodens und Bebauung enorm. In der Schweiz zeigt die BAFU-Radonkarte deutliche geografische Muster:

  • Jurabogen (hoch) – Kanton Jura (JU), Neuenburg (NE), Teile von Aargau (AG), Basellandschaft (BL) und Solothurn (SO): Kalkgestein mit Klüften erlaubt Radon, schnell in Gebäude zu strömen.
  • Teile von Graubünden (hoch bis sehr hoch) – kristallines Grundgebirge (Granit, Gneis) mit natürlich höherem Urangehalt.
  • Voralpen-Regionen und Mittelland-Pockets (mittel) – je nach lokalem Untergrund; ungleichmässig verteilt.
  • Flusstäler, Seeufer, Genf (tief) – mächtige Kies- und Sandschichten filtern und verdünnen; GE, Teile von ZH und VD gehören zu den Tiefrisiko-Regionen.

Radon-Risikoprofil: Radonkonzentration vs. Referenzwert (Bq/m³)

Referenzwert StSV (Handlungsgrenze)300 Bq/m³
Hochrisiko-Zone (Richtwert)280 Bq/m³
Mittelrisiko-Zone (Richtwert)150 Bq/m³
Nationaler Mittelwert (CH)75 Bq/m³
Tiefrisiko-Zone (Richtwert)60 Bq/m³
Schematische Orientierungswerte nach BAFU-Radonkarte (Risikoklassen). Effektive Konzentration im Einzelgebäude kann stark abweichen – nur eine Messung gibt Gewissheit. Nationaler Mittelwert und Referenzwert: BAFU / StSV.

Auf jeder Gemeinde-Seite von Homematch sehen Sie die Risikoklasse Ihrer Zielgemeinde und die mittlere Radonkonzentration – direkt aus den BAFU-Daten. Das gibt Ihnen eine erste Einschätzung, bevor Sie ein Objekt besichtigen.

Die einzige sichere Methode: messen

Keine Risikokarte und kein Gemeindewert sagt Ihnen, wie viel Radon in einem konkreten Gebäude ist. Dafür braucht es eine Messung. In der Schweiz erfolgt sie üblicherweise mit passiven Dosimetern (Exposimetern):

  1. Dosimeter bestellen – beim akkreditierten Labor Suissetest (Neuenburg) oder über die zuständige Stelle des Kantons. Kosten: CHF 30–80 pro Dosimeter inkl. Auswertung.
  2. Platzierung – im tiefsten bewohnbaren Raum (Keller, Erdgeschoss), in Wohn- oder Schlafräumen, nicht in Badezimmern oder Küchen mit starker Lüftung.
  3. Messdauer – mindestens 3 Monate, idealerweise während der Heizperiode (Oktober–März), wenn Fenster geschlossen sind und die Konzentration am höchsten ist.
  4. Auswertung – das Labor gibt den Mittelwert in Bq/m³ zurück. Liegt er unter 300: kein Handlungsbedarf. Liegt er darüber: Sanierungsberatung beim BAFU oder Kanton einholen.

Messung vor dem Kauf: so geht es

Als Käufer können Sie eine Messung vor Vertragsunterzeichnung in Auftrag geben – mit Einverständnis des Verkäufers. Planen Sie mindestens 3 Monate ein oder beauftragen Sie eine kurzfristige Gamma-Messung (Indikativmessung, weniger präzise). Ein erhöhter Wert ist kein K.O.-Kriterium: Er ist ein Verhandlungsargument für Preisnachlass oder Auflage zur Sanierung vor Übergabe.

Was tun bei erhöhtem Radon?

Liegt die Messung über 300 Bq/m³, gibt es bewährte Sanierungsansätze. Das BAFU empfiehlt, zuerst die günstigsten Massnahmen zu testen – oft reichen sie aus:

  • Abdichtung – Risse und Fugen im Kellerboden und in den Kellerwänden versiegeln. Günstig, oft 30–50 % Reduktion möglich.
  • Belüftung des Untergeschosses – Kriechkeller oder Leitungsschächte mechanisch be- und entlüften, damit Radon nicht ins Wohngeschoss aufsteigen kann.
  • Bodenunterdruckanlage (Sub-slab depressurization) – ein Rohr unter der Bodenplatte, das Radon vor dem Eintreten absaugt und ins Freie leitet. Die wirksamste und häufigste Methode; Kosten CHF 2'000–5'000; Reduktion bis 90 % möglich.
  • Komfortlüftung (mechanische Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung) – in Neubauten Standard; verdünnt Radon durch kontrollierten Luftaustausch.

Das BAFU bietet eine kostenlose Sanierungsberatung an und vermittelt Fachleute. Die meisten Sanierungen amortisieren sich schnell, da laufende Betriebskosten einer Unterdruckanlage gering sind (< CHF 100/Jahr Strom).

Für Käufer: Radon im Kaufvertrag

In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht des Verkäufers, Radonwerte offenzulegen (anders als z. B. in Teilen der USA oder in Grossbritannien). Das Kaufrecht (OR Art. 197 ff.) schützt den Käufer aber vor verschwiegenen wesentlichen Mängeln: Weiss der Verkäufer von einer erheblichen Radonbelastung und verschweigt sie, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden. Wer auf der sicheren Seite sein will, lässt im Kaufvertrag explizit festhalten, dass keine bekannte Radonbelastung über dem Referenzwert besteht – oder bedingt den Kauf auf das Ergebnis einer Messung.

Für Mietende: Rechte bei Radonbelastung

Als Mieterin oder Mieter können Sie vom Vermieter verlangen, dass das Mietobjekt gesundheitlich unbedenklich ist (OR Art. 256 – tauglicher Zustand). Wird eine Radonkonzentration über 300 Bq/m³ nachgewiesen, kann dies einen Mangel der Mietsache begründen. Das berechtigt je nach Schwere zur Mängelrüge, zu einer Mietzinsreduktion oder – bei dauerhaft ausbleibender Sanierung – im Extremfall zur ausserordentlichen Kündigung. Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde oder den Mieterinnen- und Mieterverband.

Radon und Neubau: Vorschriften ab dem Reissbrett

Für Neubauten gilt ein strengerer Massstab: Die StSV schreibt vor, dass neue Gebäude so gebaut werden müssen, dass die Radonkonzentration unter 100 Bq/m³ bleibt (Planungswert). In Risikogebieten sind beim Bau Radonschutzmassnahmen obligatorisch: dichte Bodenplatte, Anschlüsse für spätere Unterdrucksysteme (auch wenn diese nicht sofort eingebaut werden). Kaufen Sie einen Neubau in einer Hochrisikozone, dürfen Sie erwarten, dass diese Massnahmen umgesetzt wurden – verlangen Sie die entsprechenden Unterlagen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Radonrisiko in meiner Gemeinde?
Auf der Gemeinde-Seite von Homematch finden Sie die Risikoklasse und die mittlere Konzentration Ihrer Gemeinde aus den BAFU-Daten. Das BAFU veröffentlicht zudem eine interaktive Radonkarte unter radon.ch. Denken Sie daran: Der Gemeindewert ist ein Durchschnitt – das konkrete Gebäude kann stark davon abweichen.
Muss ich als Käufer selbst eine Messung beauftragen?
Gesetzlich nicht, aber es empfiehlt sich dringend in Hochrisikogebieten oder wenn das Haus einen Keller hat und in einer der bekannten Radonzonen liegt. Die Messung kostet CHF 30–80 und liefert in 3 Monaten Gewissheit. Alternativ: Fordern Sie eine bestehende Messung vom Verkäufer – wenn keine vorliegt, kann das selbst ein Signal sein.
Ist Radon auch in oberen Stockwerken ein Problem?
Radon dringt vorwiegend aus dem Boden ein – die Konzentration nimmt mit der Etage stark ab. Im Erdgeschoss und Keller ist das Risiko am grössten. In oberen Stockwerken (ab 3. OG) ist die Belastung meist vernachlässigbar gering. Für Mietende in höheren Stockwerken ist Radon daher in der Regel kein relevantes Thema.
Wer trägt die Kosten einer Sanierung?
Im Eigentum tragen die Eigentümer die Kosten selbst. Bei einer Mietwohnung ist die Sanierung Sache des Vermieters, wenn ein Mangel der Mietsache nachgewiesen ist. Manche Kantone (z. B. Jura, Neuenburg) bieten Subventionen oder zinsgünstige Darlehen für Radonsanierungen an – fragen Sie bei der kantonalen Energie- oder Umweltfachstelle nach.
Erhöht Radon das Risiko auch für Nichtraucher?
Ja – aber Raucher sind deutlich stärker betroffen. Radon allein erhöht das Lungenkrebsrisiko linear mit der Konzentration und der Expositionsdauer. Bei Rauchern wirken Radon und Tabakrauch synergistisch: Das kombinierte Risiko ist weit höher als die Summe beider Einzelrisiken. Nichtraucher in Hochradonhäusern haben aber dennoch ein signifikant erhöhtes Risiko gegenüber solchen in Niederradonhäusern.

Auf Homematch

  • Häuser kaufen in der Schweiz
  • Häuser kaufen im Kanton Jura
  • Häuser kaufen im Kanton Graubünden

Quellen

  • BAFU: Radon in der Schweiz (radon.ch)
  • Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501)
  • Strahlenschutzgesetz (StSG, SR 814.50)
  • Suissetest – akkreditiertes Radon-Messlabor
  • WHO: Radon and health (Fact sheet)
  • OR Art. 197 – Gewährleistung beim Kauf
  • OR Art. 256 – Zustand der Mietsache
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