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Inhalt

  • Was Notariats- und Grundbuchkosten überhaupt sind
  • Warum die Kosten je nach Kanton so verschieden sind
  • Wer diese Kosten bezahlt
  • Der Schuldbrief: oft der grösste Zusatzposten
  • Wie Sie die Kosten richtig einplanen
  • Was neben Notariat und Grundbuch noch dazukommen kann
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Notariats- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf: Wie hoch, wer zahlt und was viele vergessen

Notariatskosten und Grundbuchgebühren kommen beim Immobilienkauf obendrauf und werden häufig unterschätzt. Je nach Kanton fallen typisch 0,3 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises an, ohne Handänderungssteuer. Wer diese Kosten trägt, wie hoch sie sind und was der Schuldbrief extra kostet.

Aktualisiert 16. Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf

0,3–1,5 %des Kaufpreises

Notariats- und Grundbuchkosten sind in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Wer kauft, sollte die kantonalen Unterschiede früh in die Budgetplanung einrechnen.

ZGB Art. 656 (Eigentumsübergang und Grundbucheintragung) und Art. 799 (Schuldbrief); kantonale Gebührenordnungen. Typische Kostenspanne: 0,3–1,5 % des Kaufpreises.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notariats- und Grundbuchkosten fallen zusätzlich zum Kaufpreis an.
  • Die Höhe variiert je nach Kanton teils deutlich.
  • Wer die Kosten trägt, ist nicht überall gleich geregelt.
  • Neben der Handänderungssteuer sind diese Gebühren ein eigener Kostenblock.
  • Wer nur auf den Kaufpreis schaut, unterschätzt oft den effektiven Kapitalbedarf.

Was Notariats- und Grundbuchkosten überhaupt sind

Beim Immobilienkauf muss der Vertrag in der Regel öffentlich beurkundet und der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden. Genau dafür fallen Notariatskosten und Grundbuchgebühren an. Diese Kosten sind von der Handänderungssteuer zu unterscheiden und kommen oft zusätzlich dazu.

Nicht mit der Handänderungssteuer verwechseln

Viele Käufer rechnen nur mit Kaufpreis, Eigenkapital und allenfalls Handänderungssteuer. Notariat und Grundbuch sind jedoch in vielen Fällen ein separater Kostenblock, der mehrere tausend Franken ausmachen kann.

Warum die Kosten je nach Kanton so verschieden sind

In der Schweiz sind diese Gebühren nicht zentral einheitlich geregelt. Zuständig sind in vielen Fällen die Kantone, teils mit eigenen Tarifen, teils mit unterschiedlichen Zuständigkeiten von Notariaten und Grundbuchämtern. Deshalb kann dieselbe Transaktion je nach Kanton unterschiedlich teuer ausfallen.

Zusätzlich unterscheiden sich die Systeme danach, wie Notariate organisiert sind, welche Leistungen gesondert verrechnet werden und ob weitere Elemente wie Beurkundung, Eintrag oder Schuldbriefkosten separat anfallen. Für Käufer bedeutet das: Die Nebenkosten eines Kaufs sind regional sehr unterschiedlich.

Grobe Orientierung: 0,3 bis 1,5 % des Kaufpreises

Als Richtwert können Käufer davon ausgehen, dass Notariats- und Grundbuchkosten zusammen typisch zwischen 0,3 und 1,5 Prozent des Kaufpreises ausmachen, je nach Kanton. Beim Schweizer Median-Kaufpreis von CHF 990 000 (Median aus 17 819 aktiven Kaufobjekten auf Homematch, Juni 2026) entspricht das CHF 2 970 bis CHF 14 850 — noch ohne Handänderungssteuer und ohne allfällige Schuldbriefkosten. Die genaue Höhe erfahren Sie beim zuständigen Grundbuchamt oder Notariat.

Wer diese Kosten bezahlt

Wer Notariats- und Grundbuchkosten trägt, ist nicht überall gleich geregelt. Teilweise zahlt die Käuferschaft, teilweise werden die Kosten geteilt, teils hängt es von der konkreten Vereinbarung oder der kantonalen Praxis ab. Darum lohnt sich der Blick in die regionale Regelung und in den Kaufvertragsentwurf.

Worauf Sie bei der Kostentragung achten sollten

ThemaWarum es wichtig istWorauf Sie achten sollten
Kantonale PraxisNicht überall zahlt dieselbe ParteiFrüh klären, wie es im Standortkanton üblich ist
Vertragliche RegelungKosten können verteilt oder zugewiesen werdenEntwurf vor Unterzeichnung genau lesen
Zusätzliche GebührenNicht nur Notariat und Grundbuch können anfallenAuch Schuldbrief- oder Abwicklungskosten einplanen
BudgetreserveNebenkosten werden oft unterschätztGenügend Liquidität für Zusatzkosten vorsehen
Die konkrete Verteilung der Kosten kann je nach Kanton und Vertragsgestaltung unterschiedlich ausfallen.

Notariats- und Grundbuchkosten nach Region (ohne Handänderungssteuer und Schuldbrief)

Region / KantonsgruppeTypische SpanneBeispielkantone
Deutschschweiz mit Staatsnotariat0,1–0,4 %ZH, AG, SH, GL — staatliche Tarife, tendenziell günstig
Deutschschweiz mit freien Notaren0,3–0,8 %BE, LU, SO, BS, BL — Honorare nach kantonalen Tarifordnungen
Zentralschweiz und Ostschweiz0,2–0,6 %SZ, ZG, UR, SG, GR — teils tiefe Grundbuchgebühren
Westschweiz (Romandie)0,5–1,5 %VD, GE, NE, VS, FR, JU — oft höchste Gesamtkosten
Tessin0,4–1,0 %TI — eigenes Notariatssystem, Honorare variieren
Richtwerte ohne Handänderungssteuer und ohne Schuldbriefkosten. Die effektiven Kosten hängen von Kaufpreis, Vertragsumfang und kantonaler Tarifiorderung ab. Quellen: ESTV, kantonale Notariats- und Grundbuchämter (2024–2025).

Der Schuldbrief: oft der grösste Zusatzposten

Wer eine Hypothek aufnimmt, braucht in der Regel einen Schuldbrief als Sicherheit für die Bank. Dieser wird im Grundbuch eingetragen und löst ebenfalls Gebühren aus. Entscheidend ist: Handelt es sich um eine Neueintragung (kein Schuldbrief vorhanden oder höherer Betrag nötig) oder um die Übertragung eines bestehenden Schuldbriefs vom Verkäufer?

Schuldbrief: Worauf Sie bei den Kosten achten sollten

SituationWas es bedeutetTypische Kostenfolge
NeueintragungKein Schuldbrief vorhanden oder neuer Betrag erforderlichGrundbuchgebühr auf Schuldbriefbetrag, typisch 0,1–0,3 %
Übertragung bestehendSchuldbrief vom Verkäufer wird übernommenGünstiger, bedingt aber Abstimmung mit Bank
RegisterschuldbriefModernes Konstrukt, papierlos im GrundbuchOft effizienter; mit Notar und Bank klären
Schuldbriefkosten sind kantonal geregelt und hängen stark vom Schuldbriefbetrag ab. Sie sollten separat in die Budgetplanung einfliessen.

Wie Sie die Kosten richtig einplanen

  1. Kanton prüfen: Gebühren unterscheiden sich regional deutlich.
  2. Nicht nur Steuern rechnen: Notariat und Grundbuch sind eigene Posten.
  3. Vertragsentwurf lesen: Wer welche Kosten trägt, sollte klar geregelt sein.
  4. Reserve einplanen: Neben Gebühren fallen oft weitere Kaufnebenkosten an.

Gerade bei knapp kalkuliertem Eigenkapital können diese Zusatzkosten entscheidend sein. Wer nur auf die Tragbarkeit der Hypothek schaut, vergisst leicht, dass auch die Transaktionskosten liquide bezahlt werden müssen. Eine saubere Budgetplanung beginnt deshalb nicht erst beim Notariat, sondern bereits bei der Objektsuche.

Kaufnebenkosten richtig einplanen

Kanton und Standort festlegenStart
↓je nach Region verschieden
Kantonale Notariats- und Grundbuchgebühren abklärenAbklärung
↓dann die Finanzierungsseite
Schuldbrief: Neueintragung oder Übertragung?Schuldbrief
↓alle Nebenkosten zusammen
Handänderungssteuer und weitere Kosten einrechnenGesamtkosten
↓als Ergebnis
Realistisches Budget mit genug Reserve festlegenBudget

Kaufnebenkosten fallen kurzfristig und direkt an. Wer zu knapp kalkuliert, riskiert Engpässe beim Abschluss.

Was neben Notariat und Grundbuch noch dazukommen kann

  • Handänderungssteuer
  • Kosten für Schuldbrief oder Finanzierungssicherheit
  • Allenfalls Schätzungs-, Beglaubigungs- oder Abwicklungskosten
  • Weitere kantonale oder gemeindliche Gebühren je nach Konstellation

Der Kaufpreis ist nicht der Endpreis

Selbst wenn Sie den Kaufpreis finanzieren können, ist der effektive Kapitalbedarf höher. Kaufnebenkosten fallen in vielen Fällen direkt und kurzfristig an — und müssen in der Praxis mitgedacht werden.

Häufige Fragen

Sind Notariats- und Grundbuchkosten überall gleich?
Nein. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton teils deutlich.
Sind diese Kosten in der Handänderungssteuer enthalten?
In der Regel nein. Es handelt sich um eigene Gebührenposten.
Wer bezahlt die Gebühren beim Kauf?
Das ist kantonal unterschiedlich oder wird vertraglich geregelt.
Wann sollte ich diese Kosten einplanen?
Möglichst früh im Kaufprozess. Sie gehören zur realistischen Budgetplanung eines Immobilienkaufs.
Gibt es neben Notariat und Grundbuch noch weitere Nebenkosten?
Ja. Je nach Kanton und Finanzierung kommen etwa Handänderungssteuer, Schuldbriefkosten oder weitere Transaktionsgebühren dazu.

Quellen

  • ZGB Art. 656 – Eigentumsübergang und Grundbucheintragung
  • ZGB Art. 799 – Schuldbrief und Grundpfandrecht
  • ch.ch – Haus oder Wohnung kaufen

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